
Die Gewässerunterhaltung – eine komplexe Aufgabe
Gewässer müssen ständig gehegt und gepflegt werden, damit sie sowohl wasserwirtschaftlich als auch ökologisch einwandfrei funktionieren. Die Zuständigkeit für die Gewässerunterhaltung ist ganz klar definiert:
- der Bund ist für die Bundeswasserstraßen (Rhein, Ruhr, etc., alles Gewässer I. Ordnung),
- die Länder für alle übrigen Gewässer der I. Ordnung (Lippe, Ems, etc.),
- die Gemeinden und Unterhaltungsverbände für Gewässer der II. Ordnung (Innerste etc.) und
- Eigentümer oder Anlieger sind für Gewässer III. Ordnung zuständig.
Wir von der SEHi sind für die Gewässer im Stadtgebiet Hildesheim zuständig und betreuen zudem den Unterhaltungsverband „Untere Innerste“ und den „Bruchgrabenverband“.
Die Arbeiten sind vielfältig und sind nicht nur auf wasserwirtschaftliche, sondern vor allem auf Aspekte des Naturschutzes und der Landespflege abgestimmt. Das heißt: Wir wägen genau ab, wann und wo Unterhaltsarbeiten unerlässlich und auch sinnvoll sind.