Ausschreibungen

Hier finden Sie alle aktuellen Ausschreibungen der Stadtentwässerung Hildesheim AöR. In den unten gelisteten PDF-Dateien erhalten Sie nähere Informationen zu den aktuellen Ausschreibungen. Vergabeunterlagen fordern Sie bitte unter Angabe der jeweiligen ID-Nummer direkt auf der Vergabeplattform an. www.deutsches-ausschreibungsblatt.de

 

Unsere Auftrags- und Zahlungsbedingungen sowie die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen Kanalbau 2024 (ZTV-Kanalbau 2024)  können Sie nachfolgend einsehen:

Ausschreibungen | VOB

X-SEHI-2026-0001 Stadt Hildesheim, Montoire – und Waterloostraße Erneuerung Mischwasserkanal und Neubau Fernwärme
X-SEHI-2026-0002 Stadt Hildesheim, Gartenstraße und Margaretenweg, Erneuerung Mischwasserkanalisation und Neubau Fernwärme
Erneuerung der Eisen II Dosieranlage auf der Kläranlage Hildesheim

Ausschreibungen | europaweite Ausschreibungen

X-SEHI-2025-0026 Stadt Hildesheim – Planungsleistungen Kanal - , Straßenbau und Fernwärme Goschenstrasse Hildesheim

Ausschreibungen | UVgO

X-SEHI-2025-0023 Grünflächenpflege auf der Kläranlage und im Stadtgebiet Hildesheim

Auftragsbekanntmachungen

Hier informiert die Stadtentwässerung Hildesheim gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A bzw. § 19 Abs. 2 UVgO fortlaufend über ihre durchgeführten Auftragsvergaben bei bestimmten beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben.

Bauleistungen nach VOB/A (Veröffentlichung sechs Monate):

  • Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab 25.000 EUR ohne Umsatzsteuer
  • Freihändige Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb ab 15.000 EUR ohne Umsatzsteuer

Liefer- und Dienstleistungen nach UVgO (Veröffentlichung drei Monate):

  • Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab 25.000 EUR ohne Umsatzsteuer
  • Freihändige Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb ab 25.000 EUR ohne Umsatzsteuer

Beabsichtigte Auftragsvergaben – Ex-Ante-Transparenz

Hier informiert die Stadtentwässerung Hildesheim gemäß § 19 Abs. 5 VOB/A fortlaufend über ihre beabsichtigten beschränkten Ausschreibungen nach § 3a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 EUR (ohne Umsatzsteuer).