Hinweisgeberschutz
Hinweisgebersystem – Einreichung von Hinweisen
Die Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften ist für die Stadtentwässerung Hildesheim AöR (SEHi) selbstverständlich. Regel- und Gesetzesverstöße nehmen wir sehr ernst. Dementsprechend gehen wir bei der SEHi jedem Hinweis nach, klären die Umstände auf und stellen das Fehlverhalten ab.
Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?
Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Das HinSchG dient dem Schutz von Personen, die während der Ausübung ihres Berufes Informationen über Verstöße erlangen und diese an interne oder externe Meldestellen weitergeben. Die Einführung eines effektiven Hinweisgebersystems kann dazu beitragen, Fehlverhalten frühzeitig aufzudecken und das Vertrauen von Mitarbeitern, Kunden und der Öffentlichkeit zu stärken.
Was ist ein Hinweisgebersystem?
Ein Hinweisgebersystem ist ein Verfahren, durch das Mitarbeiter vermutetes Fehlverhalten innerhalb der Organisation melden können. Dies kann Betrug, Korruption, Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder andere Formen von Missmanagement umfassen. Wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben, regelwidriges Verhalten zu melden. Mitarbeiter, Praktikanten, Bewerber, ehemalige Mitarbeiter, Dienstleister und Lieferanten sowie deren Mitarbeiter und Freelancer, Anteilseigner und Mitglieder des Aufsichts-, Leitungs- und Verwaltungsorgans haben jederzeit die Möglichkeit, regelwidriges Verhalten zu melden. Hierfür stellen wir über mehrere Kanäle die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme zur Verfügung. Jede Meldung wird geprüft und konsequent nachgegangen. Hierbei werden die Interessen der hinweisgebenden Personen sowie deren Vertraulichkeit geschützt. Druck auf hinweisgebende Personen oder daraus resultierende Nachteile werden nicht toleriert, sodass diese keine Sanktion für die Abgabe ihres Hinweises zu befürchten haben.
Wir halten Sie dazu an, das Hinweisgebersystem verantwortungsvoll zu nutzen. Dieses ermöglicht Ihnen eine anonyme Abgabe Ihres Hinweises und gewährleistet zudem eine vertrauensvolle Kommunikation.
Im Folgenden finden Sie die Meldewege, die wir für die Einreichung von Hinweisen eingerichtet haben:
Ungeachtet für welchen Weg Sie sich entscheiden, Sie erhalten eine Eingangsbestätigung über Ihren Hinweis und auch eine finale Rückmeldung unter Einhaltung der gesetzlichen Frist von drei Monaten. Alle Hinweise werden zunächst von unserem Dienstleister, der S-CON GmbH & Co. KG aufgenommen und dann anonym an uns weitergeleitet. Wenn Sie S-CON gegenüber ebenfalls anonym bleiben wollen, kann dies nur vollständig über die Nutzung des Hinweisgebersystems im Folgenden gewährleistet werden.
Stadtentwässerung Hildesheim AöR
Kanalstraße 50
31137 Hildesheim
presse@sehi-hildesheim.de
www.sehi-hildesheim.de
Digitales Hinweisgebersystem
Über das digitale Hinweisgebersystem können mögliche Verstöße gegen Gesetze und Richtlinien anonym gemeldet werden.
Das Hinweisgebersystem steht Ihnen unter https://sehi-022.hinweis.one/de/ zur Verfügung.
Telefonische Hinweise
Hinweise können außerdem über die Nutzung einer telefonischen Hotline abgegeben werden.
Die Hotline ist von Montag bis Freitag (Feiertage und Wochenenden ausgenommen) von 09:00 Uhr – 16:00 Uhr unter der Rufnummer 0 800 88 44 66 84 erreichbar.
Postalische Hinweise
Alternativ können Hinweise auch per Post eingereicht werden. Hierfür steht ein separates Postfach zur Verfügung, um die Vertraulichkeit der hinweisgebenden Personen zu schützen.
Dr. Bittner Consulting GmbH & Co. KG
z. Hd. Dr. Timo Bittner
Podbielskistraße 386
30659 Hannover
Persönliche Hinweise
Sie können auch im persönlichen Gespräch einen Hinweis einreichen. Dazu können Sie über einen der vorgenannten Meldekanäle einen persönlichen Termin abstimmen.